TeamTakt Logo 5704

Wer darf die Zeiterfassung einsehen?

Die Zeiterfassung gehört heute zu den zentralen Elementen eines modernen und rechtssicheren Arbeitsumfelds. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit: Wer darf die Arbeitszeiterfassung einsehen – und unter welchen Voraussetzungen? Gerade im Umgang mit sensible Daten, DSGVO-Regeln, rechtlichen Anforderungen in Deutschland und Österreich sowie internen Zugriffsrechten ist Klarheit essenziell. Zudem fragen sich viele Unternehmen, wie sie Einsicht ermöglichen können, ohne Datenschutz oder Mitarbeitervertrauen zu gefährden.

Das TeamTakt-Modul für die Arbeitszeiterfassung bietet hier maximale Transparenz, klare Rollenverteilung und vollständig rechtskonforme Datenverarbeitung. Durch die präzise Steuerung von Berechtigungen behalten Arbeitgeber, Personalabteilung und Betriebsrat nur die Zugriffe, die gesetzlich notwendig und organisatorisch sinnvoll sind. So entsteht ein modernes System, das Sicherheit, Vertrauen und Effizienz optimal miteinander verbindet.

Martin Wimmer
23. Dezember 2025
Arbeitnehmerrechte verstehen

||| Arbeitnehmerrechte verstehen

Welche Einblicke Arbeitnehmer selbst erhalten dürfen

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre eigenen Arbeitszeiten einzusehen. Das ergibt sich aus dem Transparenzgrundsatz der DSGVO sowie aus arbeitsrechtlichen Vorgaben in Deutschland und Österreich. Mitarbeitende dürfen daher jederzeit ihre Arbeitsaufzeichnungen, Pausen, Korrekturen und Soll-Ist-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass ihre erfassten Zeiten korrekt und vollständig sind.

In TeamTakt sehen Arbeitnehmer ausschließlich ihre eigenen Zeiteinträge – niemals die Daten anderer Teammitglieder. Damit wird ein hohes Niveau an Datenschutz, Fairness und vertraulicher Verarbeitung gewährleistet. Gleichzeitig wird verhindert, dass sensible Informationen wie Fehlzeiten, Krankheitstage oder Pausenzeiten anderer Mitarbeitender eingesehen werden können.

Durch diese klare Trennung entsteht ein System, das sowohl die Privatsphäre schützt als auch maximale Transparenz für den eigenen Arbeitsbereich ermöglicht. Mitarbeitende erhalten damit jederzeit einen zuverlässigen Überblick über ihre persönlichen Arbeitszeiten.

||| Arbeitgeberpflicht & Verantwortung

Warum Arbeitgeber Einsicht in die Zeiterfassung benötigen

Der Arbeitgeber ist in Deutschland und Österreich gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeitenden zu kontrollieren. Dies dient dem Nachweis der Einhaltung zentraler Vorgaben wie Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Pausenregelungen und Dokumentationspflichten. Nur durch regelmäßige Einsicht kann gewährleistet werden, dass alle Daten korrekt und vollständig erfasst wurden.

In der Praxis übernimmt häufig die Personalabteilung, ein zuständiger Vorgesetzter oder der Personal-Administrator diese Aufgabe. Sie prüfen Zeiteinträge, genehmigen Korrekturen oder kontrollieren Abweichungen. Genau hier unterstützt TeamTakt mit übersichtlichen Dashboards, Warnmeldungen und automatisierten Prüfroutinen, die Fehler oder fehlende Einträge zuverlässig anzeigen.

Dank Echtzeit-Ansichten stellt TeamTakt sicher, dass Arbeitgeber und Verantwortliche jederzeit einen transparenten Überblick über Arbeitszeiten, Pausen und mögliche Regelverstöße erhalten. Das reduziert Risiken, erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und sorgt für ein professionelles, klar strukturiertes Zeitmanagement im gesamten Unternehmen.

||| Rolle des Betriebsrats

Wie der Betriebsrat Einsicht nehmen darf

Der Betriebsrat hat in Deutschland (§ 87 BetrVG) und Österreich (§ 96 ArbVG) ein Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeiterfassung, insbesondere wenn es um digitale Systeme oder mögliche Überwachungsmechanismen geht. Dieses Mitbestimmungsrecht stellt sicher, dass Mitarbeitende vor ungerechtfertigter Kontrolle geschützt werden.

Er darf Einsicht nehmen, um Verstöße, Ungleichbehandlung oder Überlastung zu erkennen – jedoch ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und ohne unnötige Einsicht in private oder besonders sensible Daten. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, ohne die individuellen Rechte der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen.

TeamTakt unterstützt den Betriebsrat durch klar definierbare Rollen, eingeschränkte Rechte und die vollständige Protokollierung aller Zugriffe. Damit bleibt jede Einsicht nachvollziehbar, datenschutzkonform und jederzeit rechtlich abgesichert, was die Zusammenarbeit nachhaltig erleichtert.

Rolle des Betriebsrats

||| Externe Behörden

Wer darf aufgrund gesetzlicher Gründe Einsicht erhalten?

Auch externe Stellen dürfen unter bestimmten Bedingungen die Arbeitsaufzeichnung prüfen. Dazu gehören:

• In Deutschland: der Zoll (FKS), bei Mindestlohn- und Arbeitszeitkontrollen
• In Österreich: die Arbeitsinspektion sowie Arbeitsschutzbehörden

Sie kontrollieren, ob Unternehmen gesetzliche Vorgaben einhalten, ob Ruhezeiten stimmen oder ob Überstunden korrekt dokumentiert wurden.

TeamTakt bereitet Unternehmen optimal auf solche Prüfungen vor: Alle Daten sind DSGVO-konform, unveränderbar protokolliert und effizient abrufbar.

Weitergabe an Dritte

||| Weitergabe an Dritte

Wann Datenverarbeitung unzulässig ist

Ohne gesetzliche Grundlage oder Zustimmung der Mitarbeitenden ist die Weitergabe der Arbeitszeiterfassung an Dritte strikt untersagt. Dazu zählen andere Firmen, externe Dienstleister (ohne Vertrag), Kolleg:innen oder unberechtigte Führungskräfte.

TeamTakt verhindert unzulässige Einsicht automatisch durch:
– Nutzerrollen
– Rechteverwaltung
– Protokollierte Datenzugriffe
– Mandantenfähige Trennung aller Informationen

Damit bleibt der Datenschutz lückenlos gewahrt.

||| Datenschutz & DSGVO

Warum Zeiterfassung keine „Überwachung“ sein darf

Die DSGVO verpflichtet Arbeitgeber, nur jene Daten zu verarbeiten, die wirklich notwendig und eindeutig zweckgebunden sind. Jede Form von Überwachung oder permanenter Kontrolle der Arbeitnehmer wäre unzulässig und würde gegen grundlegende Datenschutzprinzipien verstoßen, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich gelten.

TeamTakt speichert ausschließlich arbeitsrelevante Informationen wie Arbeitszeit, Pausen und Abwesenheiten und verzichtet bewusst auf jegliches Tracking über GPS, Bewegungsdaten oder andere nicht erforderliche Elemente. Dadurch wird gewährleistet, dass Mitarbeitende nicht überwacht, sondern lediglich gesetzeskonform erfasst werden.

Gleichzeitig sorgt TeamTakt dafür, dass alle Daten rechtskonform, sicher und vollständig nachvollziehbar verarbeitet werden. Protokollierte Zugriffe, Rollenrechte und klare Transparenzmechanismen schaffen Vertrauen und erfüllen sämtliche Anforderungen moderner Datenschutzrichtlinien.

||| Interne Rollen & Berechtigungen

Wie TeamTakt Transparenz und Datenschutz vereint

Die Stärke der TeamTakt-Arbeitszeiterfassung liegt in der fein abgestuften Rollenlogik:

• Arbeitnehmer → nur eigene Zeiten
• Vorgesetzte → Einsicht ins eigene Team
• Personalabteilung → Auswertungen & Übersichten
• Betriebsrat → kontrollierende Einsicht im gesetzlich erlaubten Rahmen
• Geschäftsführung → Gesamtauswertungen

Jeder Zugriff wird dokumentiert. Jede Änderung wird protokolliert. So entsteht maximale Transparenz bei gleichzeitig höchstem Datenschutz.

author avatar
Martin Wimmer Geschäftsführer

Martin Wimmer, Mitgründer und Geschäftsführer der YOptimize UG, hat sich mit seiner umfassenden Expertise und seinem unermüdlichen Einsatz für Innovation im Laufe von mehr als 10 Jahren einen Namen in der Branche gemacht. Unter seiner Führung hat sich YOptimize UG als führendes Unternehmen für maßgeschneiderte IT-Lösungen etabliert, das in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign und Online-Marketing neue Maßstäbe setzt.

Martins Karriere ist geprägt von seiner Leidenschaft für die neuesten Technologien und dem Bestreben, diese zugänglich zu machen. Seine Vision für YOptimize UG war es stets, nicht nur erstklassige IT-Lösungen zu liefern, sondern auch Unternehmen aller Größen dabei zu unterstützen, ihre digitalen Potenziale zu erkennen und voll auszuschöpfen. Durch seine Fähigkeit, zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und umzusetzen, hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass YOptimize UG heute als Synonym für Effizienz und Innovationskraft in der digitalen Welt gilt.

Neben seiner Rolle bei YOptimize UG ist Martin auch als Mentor und Berater für Start-ups und etablierte Unternehmen aktiv, wo er sein Wissen und seine Erfahrungen teilt, um andere auf ihrem Weg zur digitalen Transformation zu begleiten. Seine Arbeit hat nicht nur das Wachstum seines Unternehmens gefördert, sondern auch einen positiven Einfluss auf die IT-Branche insgesamt gehabt.

Martin Wimmers Engagement für Exzellenz, sein unternehmerischer Geist und seine Fähigkeit, visionäre Ideen in erfolgreiche Projekte umzusetzen, machen ihn zu einer inspirierenden Persönlichkeit in der Welt der Informationstechnologie.

Website der YOptimize UG

LinkedIn-Profil von Martin Wimmer


0
Es befinden sich momentan keine Produkte im Warenkorb.