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Wer darf meine Arbeitszeit kontrollieren?

Viele Beschäftigte fragen sich: Wer darf meine Arbeitszeit kontrollieren? Die Antwort hängt davon ab, welche Funktion die betreffende Person oder Stelle im Unternehmen hat und welche gesetzlichen Pflichten bestehen. Eine klare Trennung zwischen interner Kontrolle & behördlicher Aufsicht ist dabei entscheidend, um Transparenz und Datenschutz zu gewährleisten.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber selbst – bzw. durch beauftragte Personen – die Arbeitszeiterfassung und deren Richtigkeit prüfen. Gleichzeitig haben auch behördliche Kontrollorgane wie der Zoll in Deutschland oder die Arbeitsinspektion in Österreich das Recht, Arbeitszeitaufzeichnungen zu überprüfen, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu verhindern. Darüber hinaus können auch interne Stellen wie Betriebsrat, Personalabteilung, Lohnbüro oder zuständige Dienstplaner Einsicht nehmen, sofern dies für ihre Aufgaben erforderlich ist.

Martin Wimmer
12. November 2025

||| Arbeitgeberpflicht & Verantwortung

Kontrolle durch Arbeitgeber & Personalabteilung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden zu erfassen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Das gilt für alle Arbeitszeitmodelle – von Gleitzeit über Teilzeit bis hin zu Schichtarbeit.

In der Praxis übernimmt die Personalabteilung, der Personal-Administrator oder ein zuständiger Dienstplaner diese Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass alle Arbeitszeitdaten korrekt hinterlegt, Pausen eingehalten und Überstunden richtig abgerechnet werden.

Mit dem TeamTakt-Modul zur Arbeitszeiterfassung wird diese Kontrolle deutlich einfacher: Über Echtzeitansichten können Arbeitgeber jederzeit nachvollziehen, wer gerade arbeitet, pausiert oder seinen Arbeitstag bereits beendet hat. Das reduziert Fehlerquellen und schafft Transparenz für alle Beteiligten.

Kontrolle Arbeitgeber Personalabteilung

||| Interne Interessenvertretung

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat nach den gesetzlichen Mitbestimmungsrechten (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Deutschland, § 96 ArbVG in Österreich) das Recht, bei der Einführung und Nutzung von Arbeitszeiterfassungssystemen mitzuwirken.

Er darf also nicht nur über die Form der Kontrolle der Arbeitszeit mitentscheiden, sondern auch Einsicht in die erfassten Zeiten nehmen – etwa zur Prüfung, ob Arbeitszeitregelungen eingehalten oder Mitarbeitende benachteiligt werden. Diese Kontrollrechte dienen der Fairness und Transparenz im Betrieb und stellen sicher, dass Beschäftigte vor Überlastung oder ungerechter Behandlung geschützt werden.

Digitale Systeme wie TeamTakt erleichtern diese Zusammenarbeit erheblich: Durch klare Rollenverteilungen (z. B. Personal-Administrator, Personal-Vertreter, Dienstplaner) können Zugriffsrechte exakt gesteuert werden. So bleibt der Datenschutz gewahrt, während der Betriebsrat seine Kontrollfunktion effizient, nachvollziehbar und gesetzeskonform ausüben kann – ganz ohne Papierchaos oder doppelte Datenerfassung.

Externe Prüfung Zoll Arbeitsinspektion

||| Externe Prüfungen

Kontrolle durch Zoll, Arbeitsinspektion & Arbeitsschutzbehörde

Neben internen Stellen haben auch behördliche Kontrollorgane das Recht, die Arbeitszeiterfassung zu überprüfen. In Deutschland ist dies meist der Zoll, der im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert, ob Arbeitszeiten korrekt erfasst und Mindestlohnregelungen eingehalten werden.

In Österreich übernimmt diese Aufgabe die Arbeitsinspektion. Sie prüft regelmäßig, ob Unternehmen das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) einhalten. Auch die Arbeitsschutzbehörde kann in bestimmten Fällen Einsicht verlangen, wenn der Verdacht auf übermäßige Arbeitsbelastung oder Verstöße gegen Pausenzeiten besteht.

Mit TeamTakt sind Unternehmen auf solche Prüfungen bestens vorbereitet: Alle Daten liegen DSGVO-konform, manipulationssicher und revisionssicher vor. So können Behörden die notwendigen Nachweise schnell und unkompliziert einsehen.

||| Verbindung zu Lohnabrechnung & Verwaltung

Zugriff durch Lohnbüro und Lohnverrechnung

Auch das Lohnbüro oder die Lohnverrechnung benötigen Zugriff auf die Arbeitszeiterfassung, um Gehälter, Zulagen und Überstunden korrekt zu berechnen. Eine präzise Datengrundlage ist entscheidend, damit keine Differenzen zwischen erfassten Arbeitszeiten und tatsächlicher Auszahlung entstehen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Mitarbeiterdaten haben.

Das TeamTakt-Modul Arbeitszeiterfassung bietet hierfür automatisierte Exportfunktionen und eine direkte Schnittstelle zur Lohnverrechnung. Arbeitszeitdaten können in wenigen Sekunden übertragen werden – ohne manuelle Eingaben, doppelte Datenerfassung oder Risiko von Übertragungsfehlern. So wird der Prozess von der Zeiterfassung bis zur Lohnabrechnung deutlich effizienter und verlässlicher.

Dadurch sinkt das Fehlerrisiko, während gleichzeitig Zeit und Ressourcen gespart werden. Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder komplexen Schichtsystemen ermöglicht TeamTakt zudem, Zugriffsrechte individuell zu definieren – etwa nur für die Personalabteilung, Personal-Administratoren oder zuständige Dienstplaner. Das schafft Sicherheit, Transparenz und klare Verantwortlichkeiten.

||| Transparente Zugriffsrechte im System

Wie TeamTakt Datenschutz & Kontrolle vereint

Eines der größten Themen bei der Kontrolle der Arbeitszeit ist der Datenschutz. Wer darf welche Daten sehen – und wie wird der Missbrauch verhindert

Im TeamTakt-System sind alle Berechtigungen fein abgestuft:

Mitarbeitende sehen nur ihre eigenen Arbeitszeiten.
Personal-Administratoren oder Personal-Vertreter erhalten Zugriff auf Teamdaten.
Dienstplaner können Planungen einsehen und bearbeiten.
Vorgesetzte oder HR-Verantwortliche haben Zugriff auf übergreifende Auswertungen.

Jeder Zugriff wird protokolliert, jede Änderung dokumentiert. So bleiben Arbeitszeitdaten nachvollziehbar, geschützt und gleichzeitig transparent für berechtigte Personen.

Arbeitszeiterfassung Zugriffsrechte

||| Kontrolle ja – aber mit System und Transparenz

TeamTakt sorgt für Rechtssicherheit & Vertrauen

Die Kontrolle der Arbeitszeit ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein rechtlich notwendiger Bestandteil eines professionellen und gut organisierten Arbeitsumfelds. Sie schützt nicht nur Arbeitgeber vor Haftungsrisiken, sondern auch Mitarbeitende vor Überlastung und unbezahlten Überstunden. Entscheidend ist dabei, wer Einsicht in die Daten hat und wie diese Kontrolle erfolgt – nachvollziehbar, respektvoll und datenschutzkonform.

Mit TeamTakt gelingt genau dieser Spagat: Eine rechtssichere Arbeitszeiterfassung mit klar geregelten Zugriffsrechten, automatischen Prüfmechanismen und einer transparenten Darstellung für Mitarbeitende und Vorgesetzte. Durch klare Prozesse, digitale Dokumentation und intuitive Bedienung entsteht eine moderne, vertrauensvolle Unternehmenskultur – in der Kontrolle, Datenschutz & Fairness Hand in Hand gehen und die Zusammenarbeit langfristig stärkt.

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Martin Wimmer Geschäftsführer

Martin Wimmer, Mitgründer und Geschäftsführer der YOptimize UG, hat sich mit seiner umfassenden Expertise und seinem unermüdlichen Einsatz für Innovation im Laufe von mehr als 10 Jahren einen Namen in der Branche gemacht. Unter seiner Führung hat sich YOptimize UG als führendes Unternehmen für maßgeschneiderte IT-Lösungen etabliert, das in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign und Online-Marketing neue Maßstäbe setzt.

Martins Karriere ist geprägt von seiner Leidenschaft für die neuesten Technologien und dem Bestreben, diese zugänglich zu machen. Seine Vision für YOptimize UG war es stets, nicht nur erstklassige IT-Lösungen zu liefern, sondern auch Unternehmen aller Größen dabei zu unterstützen, ihre digitalen Potenziale zu erkennen und voll auszuschöpfen. Durch seine Fähigkeit, zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und umzusetzen, hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass YOptimize UG heute als Synonym für Effizienz und Innovationskraft in der digitalen Welt gilt.

Neben seiner Rolle bei YOptimize UG ist Martin auch als Mentor und Berater für Start-ups und etablierte Unternehmen aktiv, wo er sein Wissen und seine Erfahrungen teilt, um andere auf ihrem Weg zur digitalen Transformation zu begleiten. Seine Arbeit hat nicht nur das Wachstum seines Unternehmens gefördert, sondern auch einen positiven Einfluss auf die IT-Branche insgesamt gehabt.

Martin Wimmers Engagement für Exzellenz, sein unternehmerischer Geist und seine Fähigkeit, visionäre Ideen in erfolgreiche Projekte umzusetzen, machen ihn zu einer inspirierenden Persönlichkeit in der Welt der Informationstechnologie.

Website der YOptimize UG

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